PRISMA Update 6.2.2

von | Jun 26, 2020 | Allgemein, Updates | 2 Kommentare

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prisma.desktop -
das Mehrwert­­steuerupdate!

Im Rahmen der kurzfristigen Mehrwertsteueränderung haben wir eine Zwischenanpassung unserer prisma.desktop Software veröffentlicht. Diese hilft Ihnen bei den notwendigen Anpassungen und Vorgehensweisen rund um die steuerlichen Änderungen.

Bit­te beach­ten Sie, dass wir auf­grund der Kür­ze der Vor­lauf­pha­se nur die aktu­el­le Ver­si­on 6.2 auf die neue Mehr­wert­steu­er­the­ma­tik umstel­len kön­nen. Älte­re Ver­sio­nen müs­sen vor­her auf die aktu­el­le Ver­si­on 6.2 upda­ten. Soll­te bei Ihnen ein Update not­wen­dig sein, laden Sie dies bit­te zeit­nah. Wenn Sie wis­sen möch­ten, wel­che PRISMA Ver­si­on bei Ihnen zum Ein­satz kommt, kli­cken Sie im Start­bild­schirm (Home­screen) auf HILFE -> INFO.

Die Mehrwertsteuer­änderung

Neue und angepasste Funktionen

Brillen- und CL-Kartei

prisma.desktop wird am 1. Juli auto­ma­tisch den Stan­dard­steu­er­satz von 19% auf 16% ändern. Neue Auf­trä­ge ab dem 1. Juli wer­den dann auto­ma­tisch mit dem neu­en gül­ti­gen Mwst.-Satz ange­legt – alte Auf­trä­ge, die vor dem 1.Juli ange­legt wur­den, wer­den natür­lich nicht geändert.

Es wer­den kei­ner­lei vor­han­de­ne Preis­an­ga­ben (weder net­to noch brut­to) vom PRISMA Update auto­ma­ti­siert geän­dert bzw. an den neu­en Mwst.-Satz ange­passt. Jeg­li­che Preis­an­pas­sun­gen auf­grund des geän­der­ten Mehr­wert­steu­er­sat­zes sind manu­ell durch­zu­füh­ren. 

In der Bril­len­kar­tei kön­nen Sie über OPTIONEN -> MwST.-Satz ändern den MwSt.-Satz des Auf­trags ändern.

Die in der Auf­trags­mas­ke unter OPTIONEN ent­hal­te­ne Funk­ti­on Mwst.-Satz ändern wird zusätz­lich die Mwst.-Werte für 16% und 5% enthalten.

Bei der Rech­nungs­er­stel­lung in der Kar­tei wer­den auto­ma­tisch umfang­rei­che Prü­fun­gen durch­lau­fen, um den kor­rek­ten Mehr­wert­steu­er­satz für den Auf­trag zu ermitteln.

Bei der Ermitt­lung der jeweils anzu­wen­den­den Mehr­wert­steu­er gilt der Grund­satz des Ver­fü­gungs­über­gan­ges. Dies ist der Moment, in wel­chem der Kun­de das Pro­dukt erhält bzw. dar­über ver­fü­gen kann (auf Rech­nun­gen als „Lie­fer- und Leis­tungs­da­tum“ bezeich­net). Der Mwst.-Satz gilt dann für den gesam­ten Kauf­preis, egal wann und in wie vie­len Zah­lungs­vor­gän­gen die­ser begli­chen wird. Alle fol­gen­den Fall­bei­spie­le und die ent­spre­chen­den Vor­ge­hens­wei­sen basie­ren aus­schließ­lich auf die­sem Sachverhalt.

Ange­sichts die­ser Tat­sa­che spielt der Ein­trag im Feld ABHOLDATUM sowie die Abfra­ge in der Regis­trier­kas­se Ware gelie­fert JA/NEIN eine ent­schei­den­de Rol­le. Dar­über hin­aus erge­ben sich gera­de in der Über­gangs­pha­se Situa­tio­nen, in wel­chen bestimm­te Vor­ge­hens­wei­sen ein­ge­hal­ten wer­den soll­ten, um sich steu­er­lich kor­rekt zu ver­hal­ten. Prisma.desktop wird Sie hier mit vie­len auto­ma­ti­schen Vor­gän­gen und Hin­wei­sen unter­stüt­zen. Beach­ten Sie hier­zu auch unse­ren Blog-Arti­kel zur Mehr­wert­steu­er­än­de­rung.

Registrierkasse

In der Regis­trier­kas­se wer­den alle Buchungs­vor­la­gen für Ein­nah­men und Aus­ga­ben eben­falls auto­ma­tisch von bis­her 19% auf dann 16% bzw. von 7% auf 5% umge­stellt. Soll­ten Sie hier Buchungs­vor­la­gen mit Bezeich­nun­gen ver­wen­den, wel­che den Mwst.-Satz beschrei­bend beinhal­ten, so soll­ten Sie die­se anpas­sen (Bsp. „Lebens­mit­tel 19%“ soll­te in „Lebens­mit­tel 16%“ geän­dert werden).

Soll­ten Sie hier Buchungs­vor­la­gen des Typs „Buchungs­kon­to“ ver­wen­den (meist bei Aus­ga­ben der Fall), sind hier die Kon­to­num­mern zu prü­fen und ggf. anzu­pas­sen. Zwei­stel­li­ge Prä­fi­xe für Nicht-Auto­ma­tik-Kon­ten (z.B. „80“ oder „90“) wer­den beim Update auto­ma­tisch ent­fernt. Die glo­ba­le Ände­rung des Standard-Mwst.-Satzes gilt auch für alle Lager­ar­ti­kel. Die­se wer­den ab dem 1.7.2020 auto­ma­tisch mit 16% z.B. in die Regis­trier­kas­se bzw. in den Auf­trag übernommen.

Bei Rück­nah­men von Ein­zel­ver­käu­fen (kei­ne Auf­trä­ge) in der Reg­si­trier­kas­se wird das Pro­dukt immer zu dem Steu­er­satz zurück­ge­nom­men, wie es ver­kauft wur­de. Das­sel­be gilt auch für Pfand- oder Kau­ti­ons­zah­lun­gen. Dies wird in der PRISMA Regis­trier­kas­se auto­ma­tisch rich­tig gebucht wer­den. Ver­kauf und Ein­lö­sung von Gut­schei­nen kann nur mit dem­sel­ben Mwst.-Satz erfol­gen. Lesen Sie hier­zu auch unse­rern geson­der­ten Blog­ein­trag Gut­schei­ne – wie mache ich es rich­tig.

DATEV – Kontenverwaltung

In der Kon­ten­ver­wal­tung unter LAGER -> WARENGRUPPEN wer­den die neu­en USt.Sätze 16% und 5% zur Ver­fü­gung gestellt. Die­se kön­nen dann den jewei­li­gen Buchungs­kon­ten bei Bedarf manu­ell zuge­ord­net werden.

Die DATEV-Kon­ten­ver­wal­tung wur­de für die Mehr­wert­steu­er­än­de­rung angepasst.

Nach dem 1.7.2020 wer­den alle Kon­ten, wel­che vor­her z.B. 19% Mwst. zuge­wie­sen hat­ten, auto­ma­tisch den Ein­trag 16.0/19.0 im Feld Mwst. erhalten.
Dies bedeu­tet, dass es sich um eine Kon­to mit zeit­ab­hän­gig wech­seln­dem Steu­er­satz handelt.

Wird die Waren­grup­pe z.B. am 30.6. in der Regis­trier­kas­se gebucht, so wird der an die­sem Tag gül­ti­ge Stan­dard­steu­er­satz von 19% zur Kon­tie­rung auf das zuge­hö­ri­ge Kon­to ver­wen­det. Für Kas­sier­vor­gän­ge ab dem 1.7.2020 wech­selt dann der Stan­dard­steu­er­satz für die­se Waren­grup­pe und für das zuge­hö­ri­ge DATEV-Kon­to auto­ma­tisch auf 16% Mwst..

Wäh­len Sie einen der zeit­ab­hän­gig wech­seln­den Steu­er­sät­ze, wenn Sie kein dedi­zier­tes Kon­to für die jewei­li­gen Steu­er­sät­ze führen.

Wird der Waren­grup­pe mit­tels einer wei­te­ren Kon­to­zei­le ein spe­zi­fi­scher Steu­er­satz ein­zeln zuge­wie­sen (im obi­gen Fal­le 16% oder 19%), dann wird auto­ma­tisch der zeit­ab­hän­gig wech­seln­de Steu­er­satz durch den jeweils ande­ren, ver­blie­be­nen Steu­er­satz ersetzt.

Bei­spiel: Sie haben einen zeit­ab­hän­gig wech­seln­den Steu­er­satz dem Kon­to 4400 in einer Waren­grup­pe zuge­ord­net. Nun legen Sie für die­se Waren­grup­pe ein neu­es Buchungs­kon­to spe­zi­ell für 19% Mwst. an und wei­sen das DATEV-Kon­to 4410 zu. Das zuvor mit dem zeit­ab­hän­gig wech­seln­den Steu­er­satz ver­se­he­ne Kon­to 4400 erhält nun auto­ma­ti­siert den Steu­er­satz 16%, da 19% für die­se Waren­grup­pe bereits dedi­ziert ver­ge­ben wurde.

Sobald sie ein dedi­zier­tes Kon­to für z.B. 19% fest­le­gen, wird auto­ma­tisch das Kon­to, wel­ches zuvor einen zeit­ab­hän­gig wech­seln­den Steu­er­satz zuge­ord­net hat­te, nur noch dem übri­gen Steu­er­satz zugeordnet.

Splittzahlungen

Eine neue Funktion der Registrierkasse

In der neu­en Regis­trier­kas­se kön­nen jetzt auch Beträ­ge mit ver­schie­de­nen Zahl­ar­ten begli­chen wer­den. Wird beim Zah­lungs­vor­gang nach der Aus­wahl der ers­ten Zahl­art im Feld GEGEBEN ein gerin­ge­rer Betrag ein­ge­tra­gen als die zu zah­len­de Sum­me, dann erscheint nach Klick auf BUCHEN das Fens­ter Zah­lungs­vor­gang ein wei­te­res Mal.

Zah­lungs­vor­gang

Bei einer Splitt­zah­lung kön­nen meh­re­re Zah­lung­mit­tel in einem Zah­lungs­vor­gang ver­wen­det wer­den (z.B. Kun­de zahlt 150€ Bar und den Rest mit Karte).

Jetzt kön­nen Sie eine wei­te­re Zahl­art wäh­len und es erscheint auto­ma­tisch der noch offe­ne Rest­be­trag. Ein Klick auf BUCHEN spei­chert nun die kom­plet­te Zah­lung mit meh­re­ren Zahlarten.

Haf­tungs­aus­schluss Auf­grund gesetz­li­cher Bestim­mun­gen darf die PRISMA Com­pu­ter­sys­te­me GmbH kei­ne steu­er­fach­li­che oder steu­er­recht­li­che Bera­tung anbie­ten oder aus­üben. Alle in die­sem Schrei­ben dar­ge­stell­ten Sach­ver­hal­te und Aus­sa­gen sind nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen recher­chiert und ange­fer­tigt. Sie stel­len jedoch kei­ne ver­bind­li­che steu­er­fach­li­che oder steu­er­recht­li­che Bera­tung dar, son­dern ledig­lich eine Mei­nungs­äu­ße­rung der PRISMA Com­pu­ter­sys­te­me GmbH. Wir über­neh­men daher kei­ne Haf­tung für jeg­li­che Schä­den, ins­be­son­de­re finan­zi­el­ler Art, die auf­grund prak­ti­scher Anwen­dung, Nut­zung, Aus­füh­rung oder der feh­ler­haf­ten bzw. miss­ver­ständ­li­chen For­mu­lie­rung der obi­gen Sach­ver­hal­te und/oder Aus­sa­gen ent­ste­hen. Kon­tak­tie­ren Sie bit­te im Zwei­fels­fall und zur kor­rek­ten steu­er­li­chen Ver­hal­tens­wei­se unbe­dingt Ihren Steu­er­be­ra­ter! 

2 Kommentare

  1. Wagner Optik

    Hal­lo Prisma-Team,
    auch jetzt bei der Mehr­wert­steu­er-Umstel­lung war alles wie immer bei euch. Schnell, sicher, ver­läss­lich, just in time und ganz pro­blem­los. Wir sind bei euch ein­fach gut aufgehöben.
    Das Pris­ma-Pro­gramm an sich ist schon top und Ser­vice und Erreich­bar­keit sind immer sehr, sehr gut.
    Im Jahr 1991, das ist jetzt 29 Jah­re her, habe ich mich für Pris­ma ent­schie­den. Nach wie vor die bes­te Ent­schei­dung für mei­nen Betrieb!

    Dan­ke und Grü­ße aus Hochheim!

    Wag­ner Optik und Team

    Antworten
    • PRISMA Computer GmbH

      Lie­bes Wag­ner Optik – Team,
      vie­len Dank für das net­te Feedback!
      Wir freu­en uns sehr, dass Sie stets zufrie­den waren/sind und wün­schen lie­be Grü­ße nach Hochheim!

      Ihr Pris­ma-Team

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