DSGVO

prisma.augenoptik und
die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung

DSGVO

prisma.augenoptik und
die Daten­schutz­grund­ver­ord­nung

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Sicher in die Zukunft

Die Ein­füh­rung der EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) bedeu­tet eine erwei­ter­te Auf­klä­rungs- und Doku­men­ta­ti­ons­pflicht des Augen­op­ti­kers zur Ver­ar­bei­tung, Spei­che­rung und Schutz der Kun­den­da­ten. Mit neu­en Funk­tio­nen und For­mu­la­ren unter­stützt Sie prisma.desktop in der Ver­si­on 6.1 ziel­ge­ri­chet, um die erhöh­ten Anfor­de­run­gen schnell und effi­zi­ent zu erledigen.

Kundeninformation zum Datenschutz

Der Augen­op­ti­ker ist durch die DSGVO dazu ver­pflich­tet, sei­nen Kun­den bei Auf­nah­me sei­ner Daten über des­sen Daten­rech­te auf­zu­klä­ren. Des wei­te­ren sind Aus­künf­te über Daten­ver­ab­rei­tung und Auf­be­wah­rungs­fris­ten zu ertei­len. Das bedeu­tet, dass jedem Kun­den, des­sen Daten erfaßt oder geän­dert wer­den, ein Schrift­stück ange­bo­ten wer­den muß, auf wel­chem die­se Infor­ma­tio­nen ange­ge­ben sind.

Möch­te der Kun­de die­ses Schrift­stück nicht, so ist das sei­ne Ent­schei­dung und stellt for­mal kei­nen Ver­stoß gegen die DSGVO da, solan­ge es nach­weis­lich eine Arbeits­an­wei­sung an die Mit­ar­bei­ter gibt, dass sie die­se Infor­ma­tio­nen anzu­bie­ten haben.

Ein sol­ches per­so­na­li­sier­tes Doku­ment mit Namen „KU-DSGVO Infor­ma­ti­on zum Daten­schutz“ fin­den Sie in der neu­en prisma.desktop V6.1 im Druck­dia­log der Kun­den­stamm­da­ten ein­fach zum Auszudrucken.

 

DSGVO konforme Werbezustimmung

Von jedem Kun­den kann eine Zustim­mung zur Bewer­bung per SMS, Email, Brief oder Tele­fon ein­ge­holt wer­den. Des wei­te­ren kann dokuemn­tiert wer­den, ob der Kun­de einer Selektion/Auswertung sei­ner Medi­zin­da­ten zustimmt oder ob die Daten län­ger als 10 Jah­re auf­ge­ho­ben wer­den dürfen.

In bei­den Fäl­len braucht man eine rechts­gül­ti­ge Unter­schrift des Kun­den, bei der er aktiv, z.B. durch Set­zen eines Kreu­zes bei einer Ein­wil­li­gungs­for­mu­lie­rung, zustimmt.
Ein sol­ches Doku­ment ist in prisma.desktop bereits kom­plett und umfass­send hin­ter­legt. Die­ses For­mu­lar ist für die elek­tron­si­che Unter­schrift über prisma.signpad vorbereitet.

 

Auskunftsrecht

Der Kun­de hat das Recht auf Aus­kunft über die vom ihm gespei­cher­ten und ver­ar­bei­te­ten, per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten zu ver­lan­gen.
Zur Erstel­lung einer Auf­stel­lung der gespei­cher­ten per­sön­li­chen Daten hilft Ihnen das neue For­mu­lar „KU-DSGVO Aus­kunfts­an­fra­ge“ im Druck­dia­log der Kun­den­stamm­da­ten. Es ent­hält ein Ant­wort­schrei­ben an den Kun­den mit der aus­führ­li­chen Beschrei­bung zur Daten­hal­tung und der Nen­nung sei­ner Rech­te. Des wei­te­ren sind als Ansprech­part­ner für Beschwer­den alle Daten­schutz­auf­sichts­be­hör­den der Bun­des­län­der als Lis­te angefügt.

 

Datenlöschung / ‑bereinigung

Im Auf­trags­ma­nage­ment fin­det man unter Daten­be­rei­ni­gung DSGVO umfang­rei­che Aus­wer­tun­gen, wel­che das Anony­mi­sie­ren von Daten ent­spre­chend der DSGVO erheb­lich erleich­tern. Die Daten kön­nen nach der Aus­füh­rung eines Anony­mi­sie­rungs­vor­gan­ges wei­ter­hin umsatz­sta­tis­tisch aus­ge­wer­tet werden.

 

Anonyme Glasbestellung

Bis­her wur­den bei der Glas­be­stel­lung per DFÜ übli­cher­wei­se per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten wie Nach­na­me und/oder Vor­na­me als Kom­mis­si­ons­merk­mal über­tra­gen, um bei Ein­tref­fen der Glä­ser eine schnel­le­re Zuord­nung zu ermög­li­chen. Dies ist auch wei­ter­hin mög­lich, jedoch nur unter der Vor­aus­set­zung, dass ein Auf­trags­da­ten­ver­ar­bei­tungs­ver­trag mit dem Glas­her­stel­ler vor­liegt.
Soll­ten Sie jedoch ent­schei­den, gene­rell kei­ne Kom­mis­si­ons­na­men mehr an Glas­her­stel­ler zu über­mit­teln, so kön­nen Sie dies nun selbst im Start­me­nü unter Ein­stel­lun­gen / Vor­ein­stel­lun­gen / Bestell­we­sen ein­stel­len. Set­zen Sie hier ein ein, so wer­den nur noch Kom­mis­si­ons­num­mern bei der DFÜ an Glas­her­stel­ler übermittelt.

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Die Demo­ver­si­on von prisma.augenoptik steht für Sie zum Tes­ten bereit.